Ordnungen
In § 18 der Satzung ist geregelt, dass zur Durchführung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes Ordnungen dienen. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung, mit Ausnahme der Anti-Doping Ordnung, die Bestandteil der Satzung ist.
Diese Ordnungen können auf der Seite des SSV nachgelesen bzw. Heruntergeladen werden.
http://www.online-ssv.de/index.php?id=ordnungen